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COVID

Liebe Kunden

In Bezug auf die neuesten Richtlinien für COVID-19 geben wir Ihnen die folgenden Informationen bekannt:

Telearbeit ist obligatorisch, solange die Art der Tätigkeit dies zulässt:

  • Ihr Buchhalter wird ein Maximum an Aufgaben aus der Ferne per E-Mail, Telefon und Videokonferenz erledigen. 

Ausnahmsweise ist der Besuch des Buchhalters im Betrieb noch möglich, wenn das Schutzkonzept beachtet wird: 

  • Bitte bereiten Sie die von Ihrem Buchhalter angeforderten Informationen und Unterlagen vor dem Besuch vor und übermitteln Sie diese.
  • Ihr Buchhalter wird dafür sorgen, dass so wenig Zeit wie möglich für den Betrieb aufgewendet wird.

Die Verfügbarkeit der Mitarbeiter im Sektor bleibt unverändert: 

  • Sie sind weiterhin unter den gewohnten Telefonnummern zu erreichen.
  • Die Softwaretechnische-Unterstützungen wird beibehalten.

Vielen Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit. Wenn Sie uns brauchen, sind wir da und tun alles, was wir können, um Ihre Gesundheit zu gewährleisten. 

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