COVID
Liebe Kunden
In Bezug auf die neuesten Richtlinien für COVID-19 geben wir Ihnen die folgenden Informationen bekannt:
Telearbeit ist obligatorisch, solange die Art der Tätigkeit dies zulässt:
- Ihr Buchhalter wird ein Maximum an Aufgaben aus der Ferne per E-Mail, Telefon und Videokonferenz erledigen.
Ausnahmsweise ist der Besuch des Buchhalters im Betrieb noch möglich, wenn das Schutzkonzept beachtet wird:
- Bitte bereiten Sie die von Ihrem Buchhalter angeforderten Informationen und Unterlagen vor dem Besuch vor und übermitteln Sie diese.
- Ihr Buchhalter wird dafür sorgen, dass so wenig Zeit wie möglich für den Betrieb aufgewendet wird.
Die Verfügbarkeit der Mitarbeiter im Sektor bleibt unverändert:
- Sie sind weiterhin unter den gewohnten Telefonnummern zu erreichen.
- Die Softwaretechnische-Unterstützungen wird beibehalten.
Vielen Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit. Wenn Sie uns brauchen, sind wir da und tun alles, was wir können, um Ihre Gesundheit zu gewährleisten.